Der Medienmitteilung des Kantons Thurgau vom 2. Februar 2024 ist zu entnehmen, dass Personen, die im Zeitraum von 1940 bis 1980 in psychiatrischen Kliniken im Kanton Thurgau von Medikamententests betroffen waren, auf Gesuch hin einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken erhalten sollen. Das Gesuch kann ab dem 1. Januar 2025 und muss bis am 31. Dezember 2028 von der betroffenen Person selbst (oder ihrer gesetzlichen Vertretung) eingereicht werden. Ein Anspruch besteht, wenn die Verabreichung mindestens eines Testpräparats aktenkundig ist. Aktenkundig heisst, dass der Medikamententest in der Krankengeschichte, der Dokumentation des Nachlasses von Roland Kuhn oder in den von der gesuchstellenden Person eingereichten Akten erwähnt ist. Es sollen auch Personen ein Gesuch stellen können, welche ihre Einwilligung in die Durchführung der Medikamententests erteilt haben. Novartis beteiligt sich mit 4 Millionen Franken an den Kosten der Solidaritätsbeiträge. Weitere Informationen zum Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests.